Wichtige Information an die Mitglieder des SV Bergstedt! 

Einstellung des Sport- und Trainingsbetriebs - Update #1

am 15. März 2020 wurde durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen.

Gemäß Punkt 6 dieser Verfügung ist:

„Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände usw.) sowie für so genannte Indoorspielplätze.
Ausnahmen hiervon, insbesondere für die Kaderathletinnen und -athleten, können in besonders begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung des Landessportamts der Behörde für Inneres und Sport zugelassen werden. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist fachlich zu beteiligen.“

Die Allgemeinverfügung vom 15. März 2020 gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2020. 

Auf Grundlage dieser Verfügung verlängert sich die am letzten Freitag bekanntgegebene Einstellung des Sport- und Trainingsbetriebs im Sportverein Bergstedt gleichlautend bis zunächst einschließlich 30. April 2020.

 

Der Vorstand

Hamburg, 16.03.2020